Jahreskarten-Abos für Einzelpersonen
Vorteile
- Günstiger als reguläre Jahreskarte
- Verlängert sich automatisch
- Warteschlange an der Kasse umgehen
- 50 % Rabatt auf reguläre Aquarium- und Tierpark-Tageskarte (falls nicht in Jahreskarte enthalten)
- 10 % Rabatt in Gastronomie und Souvenirshops
Achtung: Es handelt sich um Jahreskarten im Abo, die sich automatisch verlängern (Mindestlaufzeit: 24 Monate) - weitere Infos siehe unten.
+ Derzeit finden Bauarbeiten im Aquarium Berlin statt und es kommt zu Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie hier. +
Wichtige Hinweise!
Nach dem Kauf erhalten Sie einen Abholbeleg per E-Mail. Mit diesem (kann digital vorgezeigt werden) wird Ihnen beim ersten Besuch Ihre Jahreskarte ausgestellt. Die Gültigkeit der Jahreskarte beginnt ab dem Kaufdatum.
Es handelt sich um eine Jahreskarte im Abonnement. Somit verlängert sich die Jahreskarte automatisch. Die Abogebühr wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Die Abo-Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Im Anschluss ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Jahreskarten ohne Abo erhalten Sie hier.
Jahreskarten können nicht für Dritte ausgestellt werden und sind nicht übertragbar. Jahreskarten für Kinder können nur im Beisein mind. eines Erziehungsberechtigten ausgestellt werden.
Weitere Infos zum Artenschutzbeitrag erhalten Sie hier. Der Beitrag ist optional und kann im Warenkorb entfernt werden.
Kinder unter 12 Jahre und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen oder wegen ihres geistigen und/oder körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, müssen stets in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person sein.
* Ausschließlich für schwerbehinderte Personen und nur in Kombination mit einem entsprechenden Nachweis gültig. Der Nachweis muss personalisiert und von einer offiziellen Behörde/Institution ausgestellt sein (nicht digital). Bitte zeigen Sie ggf. zusätzlich einen Lichtbildausweis vor. Schwerbehinderte bis 15 Jahre erhalten kostenfreien Eintritt. Gleiches gilt für eine Begleitung einer schwerbehinderten Person mit B-/H-Vermerk im Ausweis (jeweils max. eine Begleitperson).
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